Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Weihnachtsgeld nicht einseitig streichbar!

Nachdem Jahrelang Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, kann ein Arbeitgeber dies selbst dann nicht einseitig streichen, wenn (erst) bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. ...