Artikel
01.12.2011
Weihnachtsgeld nicht einseitig streichbar!
Nachdem Jahrelang Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, kann ein Arbeitgeber dies selbst dann nicht einseitig streichen, wenn (erst) bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. ...