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01.09.2016
Wechselbezügliche Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten
Nach § 2285 BGB kann ein Dritter vertragsmäßige Verfügungen im Erbvertrag nicht mehr auf Grund der §§ 2078, 2079 BGB anfechten, wenn das Recht des Erblassers, die Verfügung aus demselben Grund anzufechten, zur Zeit des Erbfalls erloschen ist. Die erbvertragliche ...