Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Wasserschaden - Eigentümer muss den Schadenszeitpunkt beweisen können!

Sofern eine Wohngebäudeversicherung für einen Wasserschaden in Anspruch genommen werden soll, ist es erforderlich, dass der Eigentümer beweisen kann, dass bei Entstehung des Schadens bereits ein Versicherungsschutz bestand. ...