Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Waschmaschine und Wäschetrockner sind zulässige Nutzung

In einer Neubauwohnung gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zu betreiben. Der Vermieter kann dies nicht verbieten. Etwas anders kann sich allenfalls bei konkreter anderslautender vertraglicher Vereinbarung ergeben. ...