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01.08.2012
Was muss ich unternehmen, wenn ein Reisemangel auftritt?
Wenn ein Reisemangel auftritt, muss der Reisende, bevor er sonstige Ansprüche, z.B. Minderung des Reisepreises geltend machen kann, vom Reiseveranstalter Abhilfe, also Beseitigung des Mangels verlangen (651c BGB). Der Veranstalter ist ...