Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Was muss der Mieter tun, wenn die Abrechnung unrichtig ist?

Stellt der Mieter fest, dass die Abrechnung unrichtig ist, muss er dem Vermieter seine Einwendungen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Mieter nicht mehr berechtigt, Einwendungen geltend zu machen, es sei denn, er hat die ...