Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.02.2017

Wartefrist bei Restwertverkauf?

Ein Unfallgeschädigter ist grundsätzlich berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zum vom Sachverständigen festgestellten üblichen Restwert zu verkaufen. Es muss nicht auf ein Verwertungsangebot der Versicherung des Schädigers warten. Denn gemäß der ...