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01.07.2013
Warndreieck
Kraftfahrer sind gesetzlich verpflichtet, ein Warndreieck mitzuführen. Dies ergibt sich aus § 53 a StVZO. Das Warndreieck muss tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass es bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar ist. Warndreiecke müssen rückstrahlend und in betriebsfertigem Zustand sein. ...