Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.11.2013

Warndreieck nicht aufgestellt - 50-prozentige Mithaftung bei Autobahnunfall

Weil es der Fahrer seines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn versäumte, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der klagende Fahrzeughalter nur 50 Prozent seines Schadens ersetzt, der durch den - aus Unaufmerksamkeit seines Fahrers - auffahrenden Sattelzug des ...