Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.04.2012

Wann ist die Fortsetzung einer Reise unzumutbar?

Ein Reisender ist zur Kündigung der Reise gem. § 651 e BGB berechtigt, wenn die Reise so erheblich beeinträchtigt ist, dass die Fortsetzung unzumutbar wäre. Hinsichtlich der Unzumutbarkeit kommt es auf die Gesamtschau aller Umstände ...