Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Wann gilt die Betreuerbestellung als bekannt gegeben?

Eine Betreuerbestellung ist dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang bekannt gegeben. Die Vermutung der Bekanntgabe nach § 15 Abs. 2 Satz 2 FamFG schließt einen früheren Zugang nicht aus. ...