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01.11.2011
Wann benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichts im Vermögensbereich?
Genehmigungen des Betreuungsgerichts im Vermögensbereich sind bei besonders wichtigen Geschäften erforderlich (§§ 1810ff BGB). Die Aufzählung dieser Geschäfte im Gesetz ist abschließend, d.h. es kommt nicht auf die Bedeutung eines vom Betreuer im Einzelfall vorgenommenen Geschäftes an, sondern nur darauf, ...