Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.06.2013

Wäschespinne als bauliche Veränderung?

Stellt ein Wohnungseigentümer eine bewegliche und somit nicht dauerhafte Wäschespinne im Gemeinschaftsgarten auf, so liegt keine bauliche Veränderung vor. Dies gilt auch dann, wenn zum Aufstellen der Wäschespinne ein Führungsrohr in die Erde eingelassen wurde. ...