Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.07.2011

Wäsche kann auf dem Balkon getrocknet werden!

Vorliegend hatte sich ein Mieter nach Ansicht des Vermieters über die Hausordnung hinweggesetzt und trotz ausdrücklichen Verbotes auf dem Balkon Wäsche zu trocknen, gelegentlich kleinere Wäschestücke auf dem Balkon aufgehängt. Die Hausordnung verbot das Waschen und ...