Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Vulkanasche ist ein außergewöhnlicher Umstand - keine Ausgleichszahlung bei Flugausfall!

Wurde ein Flug aufgrund einer Luftraumsperrung wegen Vulkanasche annulliert, so haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf Ausgleichzahlungen. Dies gilt selbst für den Fall, dass zum eigentlich angesetzten Abflugszeitpunkt die Luftraumsperrung wieder aufgehoben wurde. ...