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19.04.2012
Vorzeitiger Rentenbezug - Versorgungsabschlag berücksichtigen!
Die erst nach dem Ehezeitende getroffene Entscheidung des Ausgleichspflichtigen, die vorgezogene Altersrente unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags in Anspruch zu nehmen, hat zur Ehezeit keinen unmittelbaren Bezug mehr und muss daher bei ...