Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.04.2012

Vorzeitiger Rentenbezug - Versorgungsabschlag berücksichtigen!

Die erst nach dem Ehezeitende getroffene Entscheidung des Ausgleichspflichtigen, die vorgezogene Altersrente unter Inkaufnahme eines Versorgungsabschlags in Anspruch zu nehmen, hat zur Ehezeit keinen unmittelbaren Bezug mehr und muss daher bei ...