Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.07.2017

Vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung nach Fristverlängerung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung „geheilt“ werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat. ...