Artikel
01.10.2013
Vorverlegung eines Fluges
Will ein Luftfahrtunternehmen einen Passagier über die Vorverlegung eines Fluges per eMail informieren, so ist dies zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Betroffene die eMail auch rechtzeitig erhält. Sofern das Luftfahrtunternehmen keine erbetene Rückantwort erhält, ...