Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Vorverlegung eines Fluges

Will ein Luftfahrtunternehmen einen Passagier über die Vorverlegung eines Fluges per eMail informieren, so ist dies zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Betroffene die eMail auch rechtzeitig erhält. Sofern das Luftfahrtunternehmen keine erbetene Rückantwort erhält, ...