Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Vorsorgevollmacht und die Anordnung der Betreuung

Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen. ...