Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.05.2015

Vorschäden müssen abgrenzbar sein

Weist ein Fahrzeug Vorschäden auf, so kann der Geschädigte nur die Kosten ersetzt verlangen, die zur Beseitigung des dem Unfallereignis zuzuordnenden Schadenumfangs erforderlich sind. ...