Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Vorsatz eines 12-jährigen Kindes beim Abbrennen einer Gartenhütte?

Eine vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles setzt voraus, dass sich der Vorsatz des Versicherungsnehmers, bzw. des Versicherten, nicht nur auf die schadenursächliche Handlung (Anzünden von Pappbechern und eines Pullovers) bezieht, sondern auch auf den eingetretenen Schaden ...