Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.09.2012

Vorrang von Fußgängern missachtet

Ein Kraftfahrer haftet alleine für Verletzungen eines Fußgängers, die daraus resultieren, dass der Kraftfahrer die Vorrangregelung des § 9 III S.3 StVO gegenüber dem Fußgänger verletzt hat, der die Kreuzung ...