Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.09.2013

Vormundbestellung und die Rechte der Großeltern

Das Recht der Großeltern auf Beachtung ihrer nahen Verwandtenstellung bei der Auswahl des Vormunds umfasst grundsätzlich nicht die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG. Die Großeltern sind jedoch befugt, ...