Artikel
16.09.2013
Vormundbestellung und die Rechte der Großeltern
Das Recht der Großeltern auf Beachtung ihrer nahen Verwandtenstellung bei der Auswahl des Vormunds umfasst grundsätzlich nicht die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG. Die Großeltern sind jedoch befugt, ...