Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Vorlage eines Testaments nach zwanzig Jahren

Bei der Vorlage eines eigenhändigen Testaments erst zwanzig Jahre nach dem Todesfall sind im Erbscheinserteilungsverfahren ohne weitergehende konkrete Anhaltspunkte für eine Fälschung in der Regel keine Ermittlungen zur Urheberschaft des Erblassers durch ...