Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz für den Mieter!

Ist ein Mieter wegen Eigenbedarf des Vermieters ausgezogen und stellt sich dieser später als nur vorgetäuscht heraus, so kann der Mieter Schadenersatz in Höhe des Mehrbetrags der Nettokaltmiete der neuen Vergleichswohnung fordern. Einen nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs muss der Vermieter ...