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01.09.2014
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz für den Mieter!
Ist ein Mieter wegen Eigenbedarf des Vermieters ausgezogen und stellt sich dieser später als nur vorgetäuscht heraus, so kann der Mieter Schadenersatz in Höhe des Mehrbetrags der Nettokaltmiete der neuen Vergleichswohnung fordern. Einen nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs muss der Vermieter ...