Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.02.2016

Vorfahrtsverstoß wegen irreführender Fahrweise

Sofern ein Vorfahrtsverstoß durch einen Wartepflichtigen nur deshalb erfolgte, weil der Vorfahrtsberechtigte durch Bremsen, Blinken und Schlenkerbewegungen den Anschein erweckt, rechts abzubiegen, um dann doch geradeaus zu fahren, so haftet ...