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27.01.2014
Vorfahrtsverstoß und der Anscheinsbeweis
Der Beweis des ersten Anscheins spricht bei einem Vorfahrtsverstoß gegen den Vorfahrtnehmenden, so dass dieser für den Schaden alleine haftet. Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge ist auf Seiten des anderen Beteiligten lediglich die allgemeine Betriebsgefahr seines Kfz zu ...