Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Vorfahrt

Zunächst einmal ist zu beachten, dass Vorfahrt nicht mit Vorrang zu verwechseln ist. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche verkehrsrechtliche Situationen: „Vorfahrt“ bezieht sich grundsätzlich auf das Verkehrsgeschehen an sich kreuzenden Straßen ...