Artikel
28.07.2014
Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: ...