Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.07.2014

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: ...