Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.08.2013

Vorerbe wird Vollerbe

Die gesetzlichen Beschränkungen einer Vorerbschaft entfallen, wenn der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass die Vorerbin „frei“ über den Nachlass verfügen kann, sobald die zu Nacherben eingesetzten pflichteilberechtigten Kinder ihren Pflichtteil verlangen. ...