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16.04.2012
Voreheliche Kindesbetreuung als ehebedingter Nachteil?
Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel begründen keinen ehebedingten Nachteil. Die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen. ...