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01.11.2012
Voraussetzungen der Auskunftspflicht über illoyale Vermögensminderungen im Zugewinnausgleich
Art. 111 Abs. 5 FGG-RG gilt auch für das Rechtsmittelverfahren, wenn die angefochtene Entscheidung (hier Teilurteil) noch vor dem 1. September 2010 nach altem Verfahrensrecht ergangen ist; deshalb ist über das Rechtsmittel gemäß § 69 FamFG durch Beschluss ...