Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2011

Vor witterungsbedingten Straßenschäden ist zu warnen!

Weisen Nebenstraßen witterungsbedingt erhebliche Straßenschäden auf, so ist die zuständige Kommune verpflichtet, diese entweder für den Straßenverkehr zu sperren oder zumindest Warnschilder mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h aufzustellen. ...