Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Von vielen gefürchtet: Die Fahrtenbuchauflage!

Wenn ein Fahrzeughalter nach einer mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften keine Angaben dazu macht, wer das Fahrzeug im Zeitpunkt des Vorfalls gefahren hat, muss mit einer Fahrtenbuchauflage gem. § 31a StVZO rechnen. Die Straßenverkehrsbehörde kann ...