Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2017

Volljährigenadoption und der Altersunterschied

Gemäß § 1767 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB kann ein Volljähriger dann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB bestimmt, dass die sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen ...