Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Vogelschlag muss substantiiert werden

Sofern von einer Fluggesellschaft die Ansicht vertreten wird, dass ein Vogelschlag einen außergewöhnlichen Umstand nach Art. 5 III der EGVO Nr.261/2004 darstellt, hat die Gesellschaft das Vorliegen substantiiert vorzutragen und zu beweisen. Der Vortrag ...