Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Vogelfütterung auf dem Balkon ist erlaubt!

Im vorliegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mietminderung. Der Balkon der Betroffenen Mieter war durch Vogelkot verschmutzt, was die Mieterin unter anderem auch darauf zurück führte, dass eine Nachbarin die Vögel anlockte, indem sie Wassergefäße für die Tiere aufstellte und diese fütterte. ...