Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.12.2011

Vier Betten statt zwei Doppelzimmer - Minderung!

Im zu entscheidenden Fall hatte eine Familie mit zwei Kindern ein Zimmer mit zwei Doppelbetten gebucht. Vor Ort gab es dann eine Überraschung: Das geräumige und große Zimmer hatte vier Betten. Damit waren die Reisenden aber nicht einverstanden. ...