Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Verzug der Haftpflichtversicherung mit der Schadensregulierung

Ein Verzug der Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten hat nehmen können. ...