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13.04.2015
Verwitterte Fenster sind kein Minderungsgrund!
Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin die Miete um 5% mindern - Begründung: der Außenanstrich der Fenster sei verwittert. Der Vermieter wollte dies nicht anerkennen, so dass ein Gericht entscheiden musste. ...