Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.04.2015

Verwitterte Fenster sind kein Minderungsgrund!

Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin die Miete um 5% mindern - Begründung: der Außenanstrich der Fenster sei verwittert. Der Vermieter wollte dies nicht anerkennen, so dass ein Gericht entscheiden musste. ...