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02.12.2013
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche
Wird die Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs unterlassen, weil diese wegen des unpfändbaren Einkommens erfolglos wäre, so wird der Anspruch nicht verwirkt. Der Unterhaltsschuldner muss somit weiterhin mit der Vollstreckung rechnen - auch nach längerer Zeit. ...