Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

Wird die Vollstreckung eines titulierten Unterhaltsanspruchs unterlassen, weil diese wegen des unpfändbaren Einkommens erfolglos wäre, so wird der Anspruch nicht verwirkt. Der Unterhaltsschuldner muss somit weiterhin mit der Vollstreckung rechnen - auch nach längerer Zeit. ...