Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.02.2013

Verwalter muss Eigentümerliste rausrücken!

Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen. ...