Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Verwalter kann Eigentümer als Querulanten bezeichnen!

Es besteht kein Schmerzensgeldanspruch eines Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter, wenn der Verwalter den Eigentümer in einer Wohnungseigentümerversammlung als Querulanten bezeichnet. ...