Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Verwahrlosung des psychisch schwer erkrankten Betreuten - Betreuer muss handeln!

Ein (Berufs-)Betreuer ist als ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB anzusehen und nach § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, wenn er über viele Jahre tatenlos der Verwahrlosung und dem Leiden eines psychisch schwer kranken, an Psychose leidenden Betreuten zusieht, weil er es aufgrund ...