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02.09.2013
Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren im Rahmen des Aufgabenkreises Rechtsangelegenheiten
Der Aufgabenkreis Rechtsangelegenheiten berechtigt den Betreuer, den Betreuten im Ehescheidungsverfahren zu vertreten, jedenfalls dann, wenn der Betreute schon geschäftsunfähig war, als das Gericht den Betreuer bestellte. ...