Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren im Rahmen des Aufgabenkreises Rechtsangelegenheiten

Der Aufgabenkreis Rechtsangelegenheiten berechtigt den Betreuer, den Betreuten im Ehescheidungsverfahren zu vertreten, jedenfalls dann, wenn der Betreute schon geschäftsunfähig war, als das Gericht den Betreuer bestellte. ...