Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.04.2013

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit zur Unzeit

Es handelt sich um eine Verletzung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit seitens des Betriebsrates, wenn dieser den Arbeitgeber zur Zeit wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG angezeigt. konkret ging es im vorliegenden Fall um ...