Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.12.2011

Vertrauensschutz für „Altverträge“ bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede?

Eine vor dem 1. Januar 2002 arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag („Altvertrag“) ist gewöhnlich dann als Gleichstellungsabrede auszulegen, wenn sie auf den einschlägigen Tarifvertrag verweist, an den der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt selbst ...