Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Verstopfte Toiletten sind kein außergewöhnlicher Umstand!

Die Verstopfung der Bordtoiletten ist ein technischer Defekt, der grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG darstellt. Daher ist das Luftfahrtunternehmen nicht von der Verpflichtung befreit, ...