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01.02.2013
Verstopfte Toiletten sind kein außergewöhnlicher Umstand!
Die Verstopfung der Bordtoiletten ist ein technischer Defekt, der grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG darstellt. Daher ist das Luftfahrtunternehmen nicht von der Verpflichtung befreit, ...