Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2013

Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel ist Mietmangel!

Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann. ...