Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Verspätung wegen medizinischem Notfall - außergewöhnlicher Umstand

Auch ein medizinischer Notfall, der jedenfalls zum Zeitpunkt des Abfluges nicht vorhersehbar war, zählt zu den außergewöhnlichen Umständen gem. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004. Dies war vorliegend gegeben, da auf dem Vorflug ...